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Kosten

Der Tagesstättenplatz wird über Tagessätze finanziert. Zuständiger Kostenträger ist i.d.R. der Bezirk Oberfranken. Anspruchsgrundlage stellt §53 SGB XII dar (Eingliederung in die Gesellschaft).

Bei Aufnahme ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Bezirk zu stellen, entsprechend den Einkommensverhältnissen werden die Eltern an den Kosten ggf. beteiligt.

Darüber hinaus sind von den Eltern  monatlich 12,- € Spielgeld (zur unmittelbaren Verwendung in der jeweiligen Gruppe) zu zahlen. Bei Aufnahme erhalten die Eltern hierzu eine Einzugsermächtigung.  

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