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Aufnahme

  • Die Kinder werden durch die Eltern in der jeweiligen Schule vorgestellt.
  • Der Beratungslehrer führt eine diagnostische Untersuchung durch und erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, bei Bedarf auch eine audiometrische Untersuchung.
  • Ergibt sich ein erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf, wird das Kind für die Aufnahme in die Tagesstätte vorgeschlagen.
  • Auf Antrag der Eltern und unter Berücksichtigung der gewonnenen diagnostischen Daten sowie den Informationen aus dem Gespräch mit den Eltern und dem Kind entscheidet die Tagesstättenleitung über die Aufnahme.
  • Mit der Kostenübernahme durch den Bezirk kann die Aufnahme erfolgen. 

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