Die Heilpädagogische Schultagesstätte steht sprachbehinderten und hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren offen, die aufgrund ihrer Behinderung im Rahmen der Behindertenhilfe einer erhöhten sonderpädagogischen Förderung bedürfen, welche nicht allein durch den Besuch der Martin-Wiesend-Schule bzw. der Von-Lerchenfeld-Schule geleistet werden kann.
In die Tagesstätte werden nur Kinder aufgenommen, deren Sprachbehinderung, Hörschädigung bzw. diagnostizierte AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) die Entwicklung der Kinder erheblich beeinträchtigt und die dringend noch eine zusätzliche Förderung benötigen.
Kinder die unsere Einrichtung besuchen, können folgende Diagnosen aufweisen:
verschiedene Zusatzstörungen:
Alle genannten Diagnosen treten natürlich in verschiedener Ausprägung bzw. Bündelung auf. Aus diesen verschiedenen Bündelungen entstehen Lernbeeinträchtigungen in den verschiedenen Bereichen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch hinderlich sind.
Diese Beeinträchtigungen betreffen die ganze Person in vielfältigen Facetten. Ein wichtiger Aspekt der Sprache, die Kommunikation, ist erheblich beeinträchtigt. Dadurch wird diesen Kindern die Eingliederung in die Gesellschaft sehr erschwert, wenn nicht verhindert (vgl. §53 SGB XII).