In den Diagnose- und Förderklassen werden schulpflichtige Schüler unterrichtet,
Rückführung der Kinder spätestens nach drei Schulbesuchsjahren an die Grundschule. Schüler, bei denen eine Rücküberweisung nicht möglich ist, werden weiter am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Klassen zur Lern- oder Sprachförderung unterrichtet.
Eine Überprüfung auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann die zuständige Grundschule beantragen.
Der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf wird durch eine Sonderschullehrkraft festgestellt.
Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern aufgezeigt und erläutert. Der/Die Sonderschullehrer/in sucht gemeinsam mit den Eltern den für das Kind am besten geeigneten Förderweg und Förderort.
Für die zwei oder drei Schulbesuchsjahre in der DFK ist der LehrplanPLUS der Grundschule für die 1. und 2. Klasse, wobei dieser wegen der unterschiedlichen Lernbedürfnisse der Schüler individuell umgesetzt wird. Da in der DFK ein zusätzliches Schuljahr zur Verfügung stehen kann, haben Schüler und Lehrer mehr Zeit, die Unterrichtsinhalte anschaulicher und intensiver zu erarbeiten.
Soweit die Lernvoraussetzungen und -fortschritte es erlauben, kann auf das zusätzliche Jahr verzichtet werden, d.h. es werden die Unterrichtsinhalte im gleichen Tempo wie in der Grundschule vermittelt.
Ein Hauptprinzip des Unterrichts ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers. Die Klassenstärke beträgt maximal 14 Schüler. Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan erstellt, um jedem Schüler mit geeigneten Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung seines Lern- und Arbeitstempos gerecht zu werden.
Ein weiterer Grundsatz ist die ganzheitliche Förderung. Je mehr Sinne bei einem Lernvorgang angesprochen werden, desto umfassender werden die Inhalte aufgenommen und langfristig behalten.
Wichtiges Prinzip ist die Bewegung. Sie wird wo immer möglich in den Lernvorgang einbezogen. Die Kinder lernen und begreifen mit dem ganzen Körper.
Sprachliche Förderung ist eine Selbstverständlichkeit und zählt mit zu den Säulen des täglichen Unterrichts. Individuelle sprachliche Therapie ergänzt den sprachfördernden Unterricht.
Das eingeschobene Jahr der DFK wird nicht als Wiederholungsjahr gewertet. Schüler, die im Anschluss an eine dreijährige DFK eine 3. Klasse der Grundschule oder des Sonderpädagogischen Förderzentrums besuchen, haben nach den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) eine Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren.